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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der apartment nine film und fernsehproduktion surmann & büttner gbr Keplerstr. 9/9a, 39104 Magdeburg

§ 1 Geltungsbereich

Für alle apartment nine erteilten Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 2 Auftragserteilung

  1. apartment nine übernimmt Aufträge zur Nachbearbeitung von Film-, Video- und Audiomaterial sowie komplette Auftragsproduktionen mit redaktionellem Inhalt.
  2. apartment nine erstellt für jeden Auftrag ein schriftliches Angebot nach Maßgabe des von dem Kunden nachgefragten Inhalts des Auftrags (Materialeingang, Bearbeitung, Materialausgang und ggfls. redaktionellem Inhalt). Ein Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots durch den Kunden zu Stande. Lieferfristen sind nach Tag und Uhrzeit nur verbindlich, sofern dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist, ansonsten handelt es sich um rechtsunverbindliche Angaben für eine übliche Bearbeitungs- und Lieferzeit.
  3. Die Vergütung erfolgt, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, auf Grundlage der Allgemeinen Preisliste von apartment nine.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, apartment nine nach branchenüblichen Standards bearbeitungsfähiges Bild- und Tonmaterial im vereinbarten Datenformat so rechtzeitig zu übergeben, dass die Ausführung des Auftrags innerhalb üblicher Fristen gewährleistet ist.
  2. Genügt das Bild- und Tonmaterial den vorgenannten Anforderungen nicht, ist apartment nine berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen und bei Nichtabhilfe vom Vertrag zurückzutreten. Daneben ist apartment nine berechtigt, dem Kunden ein neues Angebot für die Ausführung des Auftrags zu unterbreiten, sofern die Erbringung der vom Kunden nachgefragten Leistung unter erhöhtem technischen und/oder zeitlichen Aufwand möglich ist.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Übergabe des Ausgangsmaterials verlängert sich die Bearbeitungsfrist für apartment nine entsprechend. Bei erheblichen Fristüberschreitungen ist apartment nine berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Kunde gewährleistet, dass das an apartment nine zur Bearbeitung übergebene Material frei von jeglichen Rechten Dritter ist (insbesondere Eigentums-, Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte sowie Rechte am eigenen Bild) und/oder ihm Rechte für die Nutzung- und Bearbeitung des Materials im für die Erteilung des an apartment nine zu erteilenden Auftrags notwendigen Umfang erteilt sind. Der Kunde gewährleistet des Weiteren, dass durch die Ausführung des Auftrags keine gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, apartment nine von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung deren Rechte oder wegen der Verletzung behördlicher Verbote oder Beschränkungen freizustellen.

§ 4 Preise, Versand

  1. Preise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe.
  2. Fracht, Zoll, Kurierkosten oder sonstige mit der Versendung verbundene Spesen werden extra berechnet.

§ 5 Leistungen von apartment nine, Rechte- und Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

  1. apartment nine bearbeitet den Auftrag nach branchenüblichem Standard. Geschuldet ist sendefähiges (Fernseh- und Rundfunk) oder video-/audio - datenträgertaugliches Material im vereinbarten Datenformat, auf dem vereinbarten Datenträger und in vereinbarter Anzahl. Soweit apartment nine durch die Ausführung des Auftrags eigene Urheber- oder Leistungsschutzrechte erwirbt, räumt apartment nine dem Kunden im Rahmen des Vertragszwecks die notwendigen Nutzungsrechte uneingeschränkt und zeitlich unbefristet ein (ausschließliche Lizenz).
  2. Die Einräumung der Rechte gem. Ziffer 1 ist aufschiebend bedingt und wird erst mit der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung wirksam. Des Weiteren behält sich apartment nine das Eigentum an dem Datenträger, auf dem seine Leistung vereinbarungsgemäß zu liefern ist, bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung vor.
  3. Soweit vereinbart, hält apartment nine eine Kopie seiner Leistung über einen vereinbarten Zeitraum für den Kunden weiter vor.
  4. Die Gefahr geht mit Übergabe der Leistung auf den Kunden über. Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden versandt, geht die Gefahr mit Aushändigung der Leistung an den mit der Durchführung der Versendung beauftragten Dienstleister über. Der Versand erfolgt unversichert, es sei denn, mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

  1. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er verpflichtet, die von apartment nine erbrachten Leistungen unverzüglich, auf ihre ordnungsgemäße Ausführung und etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, in Textform anzuzeigen.
  2. Zur Nachbesserung ist apartment nine nur im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten verpflichtet. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein oder fehlschlagen, ist der Kunde zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt, ist ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Besteht der Mangel in einem technischen Defekt des gelieferten Datenträgers, beschränken sich die Rechte des Kunden auf Nachbesserung dahingehend, dass nur die Auslieferung der Leistung auf einem ordnungsgemäßen Datenträger verlangt werden kann. Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Kunde keine Kopie des apartment nine zur Bearbeitung übergebenen Materials zurückbehalten hat.
  3. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist die Haftung von apartment nine für jegliche Schäden ausgeschlossen, es sei denn, apartment nine hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt und/oder der Schaden ist im Rahmen der gesetzlichen Verschuldens- oder Gefährdungshaftung an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eingetreten. Haftet apartment nine dem Grunde nach, so ist die Haftung für Mangelfolgeschäden auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Dasselbe gilt für Verzögerungsschäden.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das für Inländer maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung jeglichen Kollisionsrechts und die Anwendung des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand ist, sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich wirksam geschlossen werden kann, nach Wahl von apartment nine Magdeburg oder Berlin.